Infektionsschutz
Infektionsschutzbelehrung
Inhalte:
- Beruflicher Umgang mit Lebensmitteln – betroffener Personenkreis
- betreffende Lebensmittel
- besondere Vorsichtsmaßnahmen
- Tätigkeitsverbot
- Krankheitszeichen
- besondere Vorsichtsmaßnahmen
- Informationspflicht bei Krankheitszeichen
Belehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Die Durchführung der Belehrung ist ausschließlich für Mitgliedsbetriebe des ZAA Iserlohn e.V. im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung möglich.
Teilnahmebescheinigung
Nach dieser Erstbelehrung erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung und es erfolgt eine Mitteilung an das Gesundheitsamt. Eine Folgebelehrung hat alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber zu erfolgen.