Was Sie erwarten können:
- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Beratung aller im Arbeitsschutz beteiligten Personen
- Hilfe bei Unterweisungen und Schulungen
- Sicherheitstechnische Betrachtung neuer Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme
- Sicherheitstechnische Betrachtung neuer Anlagen und Betriebsmittel nach Änderungen/Umbauten
- Beratung bezüglich Arbeitsverfahren, Abläufen, der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Unterstützung bei der Durchführung des Arbeitsschutzes
- Durchführung von Messungen und Aufstellung der entsprechenden Kataster (z.B. Lärm, Licht)
- Teilnahme an Gesprächen mit Behörden und Überwachungsorganen
- Unfallanalysen – Erkennen und beheben von Unfallursachen
Wußten Sie schon?
Die gesetzlich vorgegebene Kennzeichnungspflicht im Gebäude und an Maschinen und Anlagen umfasst auch die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, Brandschutz-einrichtungen etc.
Wir beraten Sie bei der Auswahl der Kennzeichnung sowie bei der Auswahl der Anbringungsorte.