Was Sie erwarten können:
  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Beratung aller im Arbeitsschutz beteiligten Personen
  • Hilfe bei Unterweisungen und Schulungen
  • Sicherheitstechnische Betrachtung neuer Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme
  • Sicherheitstechnische Betrachtung neuer Anlagen und Betriebsmittel nach Änderungen/Umbauten
  • Beratung bezüglich Arbeitsverfahren, Abläufen, der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Unterstützung bei der Durchführung des Arbeitsschutzes
  • Durchführung von Messungen und Aufstellung der entsprechenden Kataster (z.B. Lärm, Licht)
  • Teilnahme an Gesprächen mit Behörden und Überwachungsorganen
  • Unfallanalysen – Erkennen und beheben von Unfallursachen

Wußten Sie schon?

Die gesetzlich vorgegebene Kennzeichnungspflicht im Gebäude und an Maschinen und Anlagen umfasst auch die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, Brandschutz-einrichtungen etc.

Wir beraten Sie bei der Auswahl der Kennzeichnung sowie bei der Auswahl der Anbringungsorte.